AGB für B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHOCOVERSUM GmbH für Geschäftskunden (B2B)
CHOCOVERSUM GmbH Meßberg 1 · 20095 Hamburg Tel.: 040 – 41 91 23 00 · Fax: 040 – 41 91 23 0-20
E-Mail: service@chocoversum.de
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Stephanie Schaub
Stand: Juni 2026
Zahlungsabwicklung: Die Zahlungsabwicklung übernimmt Shopify International Limited, Victoria Buildings, 2nd Floor, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland, in Stellvertretung und auf Rechnung der CHOCOVERSUM GmbH.
Die Lieferabwicklung erfolgt ausschließlich über die CHOCOVERSUM GmbH. Vertragspartner des Kunden ist in jedem Fall ausschließlich die CHOCOVERSUM GmbH.
§ 1 Geltungsbereich, Kundendefinition und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der CHOCOVERSUM GmbH (nachfolgend „CHOCOVERSUM") gelten für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen, die über den b2b Bereich des Online-Shops unter www.shop.chocoversum.de (nachfolgend „Online-Shop") abgewickelt werden.
(2) Das Produktangebot im b2b-Bereich des Online-Shops richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Kunde"). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Der Kunde versichert mit seiner Registrierung und erneut bei jeder Bestellung ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Kunde entgegen dieser Versicherung als Verbraucher gehandelt hat, ist CHOCOVERSUM berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und bereits gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuverlangen; Schadensersatzansprüche von CHOCOVERSUM bleiben unberührt.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn CHOCOVERSUM ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn CHOCOVERSUM in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird CHOCOVERSUM in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 2 Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum). Druckfehler, Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts ab. CHOCOVERSUM kann dieses Angebot bis zum Ablauf des dritten Werktages nach Eingang des Angebots annehmen.
(3) CHOCOVERSUM wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail zusenden. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang des Angebots und stellt keine Annahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn CHOCOVERSUM dem Kunden gegenüber die Annahme ausdrücklich erklärt (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder die Ware versendet.
(4) CHOCOVERSUM ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch keine Annahme erklärt wurde. Ein Kontrahierungszwang besteht nicht.
(5) CHOCOVERSUM behält sich das Recht vor, Bestellungen unter Bonitätsvorbehalt zu stellen. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist CHOCOVERSUM berechtigt, ausstehende Bestellungen erst nach Leistung einer angemessenen Sicherheit auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch CHOCOVERSUM in Textform.
§ 3 Preise, Versandkosten und Steuern
(1) Alle Preise im Online-Shop verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten. Die jeweils anfallenden Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
(2) Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen entstehen, trägt ausschließlich der Kunde.
(3) CHOCOVERSUM behält sich das Recht vor, Preise jederzeit für neue Bestellungen anzupassen. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(4) Sonderpreise, Rabatte oder sonstige Preisvergünstigungen gelten nur, wenn sie von CHOCOVERSUM ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Sie sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für das betreffende Vertragsverhältnis.
§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse (per Kreditkarte oder Online-Banking). Verfügbare Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
(2) Ist ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungen von CHOCOVERSUM innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Etwaige Skonti oder Zahlungsabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit CHOCOVERSUM.
(4) Bei Zahlungsverzug ist CHOCOVERSUM berechtigt:
• Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen;
• eine Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen;
• alle weiteren offenen Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen;
• ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen;
• nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch CHOCOVERSUM bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(6) Das Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Scheitert eine vom Kunden autorisierte Zahlung (z. B. durch Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung), trägt der Kunde alle hierdurch entstehenden Kosten einschließlich Bankgebühren, sofern er die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat. CHOCOVERSUM kann in diesem Fall pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR geltend machen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
§ 5 Lieferfristen und Teillieferungen
(1) Von CHOCOVERSUM angegebene Versandfristen sind – soweit kein fester Termin ausdrücklich vereinbart wurde – unverbindliche Richtwerte und dürfen um bis zu 5 Werktage überschritten werden. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach vollständigem Zahlungseingang (bei Vorkasse) als vereinbart.
(2) Die Versandfrist beginnt:
• bei Vorkasse: mit dem Tag des vollständigen Zahlungseingangs (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten);
• bei Zahlung auf Rechnung: mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn CHOCOVERSUM an der Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige, von CHOCOVERSUM nicht zu vertretende unvorhersehbare Ereignisse (insbesondere Streik, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energieengpässe, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, kriegsähnliche Zustände oder erhebliche Betriebsstörungen bei Zulieferern) gehindert wird. CHOCOVERSUM wird den Kunden unverzüglich über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer informieren. Dauert das Hindernis länger als 6 Wochen an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlter Kaufpreis wird erstattet.
(4) CHOCOVERSUM ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die durch Teillieferungen verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt CHOCOVERSUM, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine Vorablieferung verfügbarer Teile gewünscht.
(5) Gerät CHOCOVERSUM mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde CHOCOVERSUM eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Werktagen zu setzen, bevor er weitere gesetzliche Rechte geltend machen kann.
§ 6 Versandart, Gefahrübergang und Transportversicherung
(1) CHOCOVERSUM bestimmt Versandart und Transportunternehmen nach billigem Ermessen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) CHOCOVERSUM schuldet die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von CHOCOVERSUM.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB). Dies gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen.
(4) Transportschäden hat der Kunde unverzüglich beim Transportunternehmen zu rügen und CHOCOVERSUM hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, kann er keine Ansprüche wegen Transportschäden geltend machen, soweit diese Ansprüche auf dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs beruhen.
(5) Eine Transportversicherung kann auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) CHOCOVERSUM behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatz und Einlösung von Schecks und Wechseln (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Verarbeitet oder verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt CHOCOVERSUM Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer in Höhe des CHOCOVERSUM zustehenden Betrags an CHOCOVERSUM ab; CHOCOVERSUM nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt ermächtigt, die Forderung einzuziehen. CHOCOVERSUM behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder ein Insolvenzantrag gestellt wird.
(4) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHOCOVERSUM nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
(5) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von CHOCOVERSUM hinzuweisen und CHOCOVERSUM unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.
(6) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Tritt ein Versicherungsfall ein, tritt der Kunde die Versicherungsansprüche bis zur Höhe der offenen Forderungen von CHOCOVERSUM an CHOCOVERSUM ab.
(7) CHOCOVERSUM ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt vom Vertrag herauszuverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang sorgfältig auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen (§ 377 HGB).
(2) Offensichtliche Mängel (einschließlich Falschlieferung und Mengenabweichungen) sind CHOCOVERSUM innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind CHOCOVERSUM innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(4) Bei verderblicher oder temperaturempfindlicher Ware (insbesondere Schokoladenprodukte) hat die Untersuchung und ggf. Mängelanzeige unverzüglich, spätestens jedoch am Tag der Lieferung, zu erfolgen.
(5) Die Mängelanzeige muss den Mangel so präzise beschreiben, dass CHOCOVERSUM ihn nachvollziehen kann. Auf Verlangen von CHOCOVERSUM sind Fotos oder Proben des beanstandeten Produkts vorzulegen.
(6) Unterbleibt die Mängelanzeige fristgemäß, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist CHOCOVERSUM zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. CHOCOVERSUM wählt nach eigenem Ermessen zwischen Mängelbeseitigung (Nachbesserung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). CHOCOVERSUM erklärt seine Wahl innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mängelanzeige in Textform.
(2) Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, ist sie unmöglich oder verweigert CHOCOVERSUM sie berechtigt, so stehen dem Kunden nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung oder – nach Maßgabe von § 10 – Schadensersatz zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Diese Verkürzung gegenüber der gesetzlichen Regelfrist ist im unternehmerischen Verkehr nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zulässig.
(4) Für verderbliche Waren (Lebensmittel, Schokoladeprodukte) sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Lagerung, Kühlung oder Handhabung durch den Kunden zurückzuführen ist oder wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum im Zeitpunkt der Mängelanzeige bereits abgelaufen war.
(5) Der Rückgriff des Kunden als Unternehmer gegen CHOCOVERSUM nach §§ 445a, 445b BGB (Lieferantenregress) ist auf den gesetzlichen Mindestumfang beschränkt.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) CHOCOVERSUM haftet unbeschränkt für:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von CHOCOVERSUM oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
• das Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des § 444 BGB.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von CHOCOVERSUM auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung von CHOCOVERSUM bei Lieferverzug ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf 5 % des Nettokaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt.
(4) Im Übrigen ist jede weitere Haftung von CHOCOVERSUM ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere:
• für atypische oder unvorhersehbare Schäden;
• für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden;
• für Schäden aus Datenverlust, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde keine ausreichende Datensicherung vorgenommen hat;
• für Schäden, die bei normaler vertragsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind.
(5) Soweit die Haftung von CHOCOVERSUM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CHOCOVERSUM.
§ 11 Datenschutz
(1) CHOCOVERSUM verarbeitet die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter www.chocoversum.de sowie den Datenschutzhinweisen nach Art. 13 und 14 DS-GVO, die auf der Website abrufbar sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, CHOCOVERSUM unverzüglich über Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung relevanten Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu informieren.
§ 12 E-Mail-Werbung
CHOCOVERSUM verwendet die im Rahmen eines Vertragsabschlusses von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für Werbezwecke jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Der Widerspruch kann jederzeit durch eine Nachricht an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
§ 12 Vertraulichkeit und Preisgeheimnis
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über Preise, Konditionen, Produkte und Geschäftsprozesse von CHOCOVERSUM vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren, soweit diese Informationen nicht allgemein bekannt sind.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Beendigung.
§ 13 Sonstiges
(1) Anwendbares Recht: Für sämtliche Verträge zwischen CHOCOVERSUM und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. CHOCOVERSUM ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder sonstige Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit CHOCOVERSUM ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHOCOVERSUM an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – der Sitz von CHOCOVERSUM in Hamburg.


